AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Social Media Dienstleistungen

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Webentwicklungsunternehmen SuperWerer (Inhaber Alexandros Karapanagiotis), nachstehend ,,SuperWerer“ genannt, und dem Besteller, nachstehend auch ,,Kunde“ genannt.

1.2. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Verkaufsbedingungen. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.3. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht verwendet und haben keine Gültigkeit.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Damit ein Vertrag zustande kommen kann, muss als erstes der Kunde das Auftragserteilungs-Formular elektronisch ausfüllen und an SuperWerer übermitteln. Der Vertrag kommt dann zustande, sobald SuperWerer die Auftragsannahme per E-Mail bestätigt.

3. Anzahlung 

3.1. Vor der Ausführung des Auftrags wird eine Anzahlung fällig.

3.2. Die Höhe wird wie folgt festgesetzt:

a) Bei Konto bzw. Seitenerstellung: 30% der Gesamtkosten

b) Bei Social Media Betreuung (Basis oder Premium Betreuungspaket): 30% der Gesamtkosten des 1. Monats. Ab dem 2. Monat ist keine Anzahlung mehr notwendig.

3.3. Voraussetzung für die Ausführung des Auftrags ist der Eingang der Anzahlung auf das in Rechnung aufgeführte Bankkonto. Ein Bild oder PDF des Überweisungsbelegs ist ebenso ausreichend.

4. Mitwirkungspflicht

4.1. Sofern der Kunde die Erstellung eines Social Media Kontos oder Seite bestellt hat, ist er verpflichtet, binnen 2 Wochen alle benötigten Inhalte per Mail an SuperWerer zu liefern. Die Inhalte umfassen:

  • Bezeichnung und Anschrift des Unternehmens oder Vereins
  • Ein Logo
  • Ein Cover Bild
  • 2-3 Bilder für die ersten Posts bzw. Highlights

4.2. Sofern kein Logo oder Bilder vorliegen, muss die Erstellung der Medien an SuperWerer in Auftrag gegeben werden. Die Preise berechnen wir immer individuell.

5. Social Media Betreuung – Inhalte und Fristen

5.1. Die Punkte 5.2 – 5.5 betreffen nur Kunden, welche ein Social Media Betreuungspaket gebucht haben (Basis Betreuung oder Premium Betreuung).

5.2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Inhalte für die Veröffentlichungen bzw. Beiträge bzw. Posts bzw. Highlights per E-Mail an SuperWerer zu liefern.

5.3. Sobald die Inhalte eingegangen sind, hat SuperWerer 48 Stunden Zeit, die Veröffentlichung der Posts vorzunehmen.

5.4. Die maximale Anzahl der zu veröffentlichten Posts wird im Auftragserteilung-Formular vom Kunden eingetragen.

5.5. Es werden genau die Kosten in Rechnung gestellt für die veröffentlichten Posts.  z.B. Sofern 4 monatliche Posts vereinbart worden sind, jedoch mehr oder weniger tatsächlich veröffentlicht worden sind, ist der Rechnungsbetrag des Monats anzupassen. Die Kosten pro Post sind dem Auftragserteilung-Formular zu entnehmen.

6. Rechnung

6.1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt der Auftraggeber als Rechnungsempfänger und Zahlungspflichtiger.

6.2. Der Kunde hat Einsprüche wegen Unrichtigkeiten der Rechnung innerhalb von 7 Tage zu stellen. Sollten innerhalb dieses Zeitraumes keine solchen Einsprüche stattfinden, gilt das als Akzeptanz der Rechnung.

7Kündigung

7.1. Der Vertrag kann immer von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden.

7.2. Es besteht keine Mindestvertragslaufzeit.

7.3. Die Kündigung bedarf immer der Schriftform, entweder per Brief oder E-Mail.

8. Rechtssicherheit

8.1. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung, dass er sein Social Media Konto oder Seite rechtssicher pflegt. 

8.2. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung seines Konto- oder Seiten- Impressums-Angaben aktuell zu halten.

9. Haftung

9.1. SuperWerer ist für Inhalte, die der Kunde bereitstellt oder hochlädt, nicht verantwortlich. Der Kunde übernimmt für alle Inhalte der Social Media Konten oder Seiten die Haftung.

9.2. Der Kunde übernimmt die alleinige Haftung für rechtswidrige Inhalte des Social Media Kontos oder der Seite. SuperWerer behält sich das Recht vor, bei veröffentlichten oder uns zugesendeten rechtswidrigen Inhalte diesen Vertrag zu kündigen.

9.3. Wir behalten uns das Recht vor, bei veröffentlichten oder uns zugesendeten, ethisch oder moralisch nicht vertretbaren Inhalten, den Vertrag zu kündigen. Der Teil des Rechnungsbetrags für die nicht erbrachte Leistung wird dann nicht fällig. Dieser beträgt maximal 10% des Gesamtrechnungsbetrags.

9.4. Die von SuperWerer erstellen Social Media Konten oder Seiten werden auf eigenes Risiko betrieben. SuperWerer übernimmt keine Haftung für Schäden, Datenverlust oder Serverausfall.

9.5. SuperWerer übernimmt keine Haftung für Schäden, verursacht durch Handlungen des Kunden.

10. Sonstiges

10.1. Im Fall der Unwirksamkeit eines Teiles dieses Vertrags, bleibt die weitere Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen erhalten.

10.2. Ist der Kunde Kaufman, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gilt als Gerichtsstand Berlin.

Zuletzt aktualisiert: 10. November 2022 10:00, Berlin DE